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Sicherheitstipps für Landwirte

In kaum einem anderen Wirtschaftszweig ist die Brandgefahr so groß wie in der Landwirtschaft. Jahr für Jahr fallen hier dem Feuer Millionenwerte zum Opfer. Viele Brände wären sicherlich vermeidbar gewesen. Oft lag es nur daran, dass die Gefahr nicht bekannt war, nicht rechtzeitig erkannt oder unterschätzt wurde.

Unwissenheit, Leichtsinn und Fahrlässigkeit sind Ursachen, die sich mit Achtsamkeit und Sorgfalt bekämpfen lassen. Dazu sind oftmals nur einfache aber wichtige Sicherheitsregeln zu beachten. Einige davon haben Schadenverhütungsexperten zusammengestellt:

Gefahr im Heu vermeiden
Eingelagertes Heu und Stroh neigt aufgrund chemischer Reaktionen zur Selbsterhitzung und Selbstentzündung, deshalb:

  • Erntegut nur trocken einfahren und ab dem zweiten Tag nach der
       Einlagerung etwa drei Monate lang regelmäßig Temperaturkontrollen
       durchführen.
  • Temperaturmessungen mit einer Heumesssonde an verschiedenen
       Messpunkten im Stapel durchführen. Eine oberflächige Besichtigung des
       Heustockes oder eine Messung mit der Hand reicht nicht aus. Die
       Heumesssonde ist für relativ wenig Geld im Fachhandel erhältlich.
  • Bei Erwärmung des Lagergutes auf Temperaturen zwischen 50° C und 70° C    besteht bereits Brandgefahr die eine regelmäßige Messung des Heustocks in
       Zeitabständen von fünf Stunden erfordert. Sofort die Feuerwehr alarmieren,
       wenn der Heustock eine Temperatur von über 65° C erreicht, damit
       rechtzeitig geeignete Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.


  • Brandgefahr durch Düngemittel
    Verschiedene Düngemittel neigen bei Einwirkung von Feuer aber auch schon bei geringer Wärmezufuhr zur Schwellzersetzung. Gebrannter Kalk kann sich bei Zutritt von Feuchtigkeit so stark erhitzen, dass brennbare Stoffe wie Heu, Papier, Torf und Holz entzündet werden können, deshalb:
  • bei der Lagerung insbesondere von ammoniumnitrathältigem Düngemittel,
       darauf achten, dass diese vor starker Erwärmung (z. B. durch Lötarbeiten,
       Beleuchtungskörper elektrische Kabel und Motoren, Dampfleitungen, heiße
       Motorabgase) geschützt sind.
  • Brandkalk so befördern und lagern, dass dieser weder feucht werden kann,
       noch mit brennbaren Stoffen in Berührung kommt.
  • Brandkalk und Düngemittel niemals zusammen und nur auf geeignetem
       Untergrund, und nicht auf oder an brennbaren Trennwänden lagern.
  • Im Zweifelsfalle den Händler oder einen Fachmann fragen, welche Stoffe sich
       gefahrlos zusammen mit anderen lagern lassen.
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